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Neue Fördermöglichkeit zur Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte

Neue Fördermöglichkeit zur Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte

Kategorie: THG-Prämie

Veröffentlicht: 01.03.2023

Autor: E-Bonus

Schon an Ihre THG-Prämie gedacht?

Mit der THG-Prämie erzielen Sie zusätzliche Erlöse. Wir übernehmen die Abwicklung transparent und ohne Aufwand.

Informationen zur Förderung

  • Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
  • Die Förderung kann vom 09.März bis 20.April 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Was wird gefördert?

  • Der Kauf von batterieelektrischen Fahrzeugen folgender Klassen:
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Mehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionell betriebenen Fahrzeug)
  • Die Förderquoten beträgt 40%
  • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden
  • Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragstellende Organisation.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren mit allen relevanten Fragen finden Sie unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest/faq

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