Was ist die eigentlich die THG-Quote?
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) dient dazu, die Mineralölindustrie zur Senkung der CO₂-Emissionen zu verpflichten, derzeit liegt die Quote bei 9,35 % und soll bis 2030 auf 25,1 % steigen. Alternative Kraftstoffe wie Biokraftstoffe aus Reststoffen, synthetische Kraftstoffe (z. B. E-Fuels) sowie Strom für Elektrofahrzeuge können dabei auf die Erfüllung angerechnet werden. Ziel ist es, die Emissionen im Verkehr durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu senken.
Warum wurde die Änderung notwendig?
Eine häufig genutzte Möglichkeit war bisher, Übererfüllungen ins Folgejahr zu übertragen, um Quotenanforderungen flexibler zu erfüllen. Doch diese Praxis führt zu erheblichen Verschiebungen und kann das Klimaziel gefährden.
Im Jahr 2022 hatten viele Anbieter Übererfüllungen in Höhe von 3,4 Millionen Tonnen CO₂ angesammelt. Die flexible Anrechenbarkeit von Übererfüllungen stand jedoch im Widerspruch zu den EU-Vorgaben, die auf jährliche Reduktionen setzen. Um weiterhin EU-konform zu agieren und die jährlichen Einsparziele zu gewährleisten, entschied sich die Bundesregierung zur Sofortmaßnahme.
Mit den neuen Vorgaben wird für zwei Jahre die Übertragung von Übererfüllungen ausgesetzt, was eine unmittelbare Anpassung der THG-Quote bewirkt. Dies stellt sicher, dass die jährlichen Einsparziele erreicht und der Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehr langfristig gestärkt werden. Auch Unternehmen, die fortschrittliche Biokraftstoffe und grünen Wasserstoff produzieren, sowie Ladeinfrastrukturen werden durch die steigende Nachfrage profitieren.
Wirtschaftliche Auswirkungen für Elektrofahrzeughalter und Ladesäulenbetreiber
Diese neuen Regeln bedeuten für die Mineralölwirtschaft, dass sie künftig gezwungen ist, vermehrt auf sofort wirksame nachhaltige Optionen zu setzen. Dies könnte zu Preisänderungen im THG-Quotenmarkt führen und Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe weiter ankurbeln.
Für Elektrofahrzeughalter und Ladesäulenbetreiber ist die Novellierung des Gesetzes eine gute Neuigkeiten. Der Preis könnte dadurch wieder ein wenig steigen, nachdem dieser im vergangengen Jahr stark gesunken war. Allerdings sind die Preise für das Jahr 2025 seit der Ankündigung des Referentenentwurfs bereits gestiegen, sodass kein allzu großer Anstieg mehr zu erwarten ist. (Wir berichteten auf unserem Blog) Aktuell würde ein Fahrzeug zwischen 80-100 Euro einbringen, also ein ähnliches Niveau wie zu Beginn des vergangenen Jahres. Als THG-Quotenanbieter versuchen wir von E Bonus für euch wieder das beste Angebot zu bieten. Natürlich wird es bei uns wieder ein Festpreis-Angebot geben, sodass ihr sicher mit den Einnahmen planen könnt. Wenn Sie benachrichtigt werden möchten, sobald wir unser Angebot für 2025 veröffentlichen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder verwenden Sie das Kontaktformular.
Zukunftsperspektiven der THG-Quote
Ab 2027 wird es wieder möglich sein, Übererfüllungen anzurechnen, inklusive der Mengen aus dem Jahr 2024. Damit bleibt die THG-Quote auch in Zukunft ein zentrales Anreizinstrument für Investitionen in erneuerbare Energien. Das Bundesumweltministerium plant zudem eine Anpassung an die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU, wodurch die THG-Quote langfristig fortentwickelt werden soll. Es bleibt demnach spannend zu sehen, welche Maßnahmen das Ministerium in den kommenden Jahren plant und wie sich die THG-Quote entwickeln wird.
Es kann aber festgehalten werden, dass mit dieser Novelle der 38. BImSchV die Bundesregierung ein klares Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehrssektor setzt, indem sie Anreize für fortschrittliche Biokraftstoffe und grünen Wasserstoff schafft. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die jährlichen Klimaziele nicht durch flexible Übertragungen gefährdet werden.
Den Pressebericht des Ministeriums finden Sie unter: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/lemke-bundesregierung-sendet-starkes-marktsignal-an-die-branche-fuer-erneuerbare-energien-im-verkehr