Fortschreibung der THG-Quote bis 2040
Die Bundesregierung plant, die THG-Quote bis 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 53 % zu erhöhen.
Damit wird der bisherige Zielhorizont bis 2030 verlängert und ein klarer Reduktionspfad festgelegt.
Der neue Basiswert nach § 37 a Abs. 4 Satz 4 BImSchG liegt bei 94 kg CO₂-Äquivalent pro Gigajoule (zuvor 94,1).
Diese Fortschreibung bietet vor allem Planungssicherheit für Verpflichtete und Quotenanbieter. Unternehmen können ihre Strategien auf eine kontinuierliche Steigerung der Anforderungen ausrichten.
Neuer Anpassungsmechanismus bei Übererfüllung
Künftig wird die THG-Quote jährlich überprüft. Wenn Mineralölunternehmen ihre Minderungspflicht übererfüllen, kann die Quote für Folgejahre automatisch angehoben werden.
Wird im Jahr 2026 eine Übererfüllung von mehr als 3 Prozentpunkten festgestellt, steigt die THG-Quote für alle folgenden Jahre um diesen Wert. Damit reagiert der Gesetzgeber flexibel auf Marktentwicklungen und vermeidet eine Abschwächung des Minderungsziels.
Für den Markt bedeutet das: höhere Dynamik bei den Quotenwerten und potenziell steigende Nachfrage nach Erfüllungsoptionen.
Schrittweise Abschaffung der Mehrfachanrechnung
Die Mehrfachanrechnung von Ladestrom wird bis 2035 vollständig beendet.Bisher konnten erneuerbare Strommengen mehrfach auf die THG-Quote angerechnet werden. Künftig wird jede Kilowattstunde nur noch einmal berücksichtigt.
Weiterhin möglich bleibt die Anrechnung von Strom aus lokal verbundenen Erzeugungsanlagen, wenn dieser über einen Batteriespeicher zwischengespeichert und anschließend am Ladepunkt genutzt wird.
Neue Regelungen für Biokraftstoffe
Mehrere Biokraftstoffe werden künftig nicht mehr anrechenbar sein:
- Kraftstoffe aus Palm- und Sojaöl
- Biokraftstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung (ILUC)
- Biogene Öle, die gemeinsam mit fossilen Ölen hydriert wurden
- Tierische Fette und Öle bestimmter Herkunft
Zusätzlich entfällt die Doppelanrechnung fortschrittlicher Erfüllungsoptionen (z. B. Biomethan). Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird dagegen angehoben, allerdings nur bei Vor-Ort-Kontrolle der Produktionsanlagen.
Damit werden Nachhaltigkeitskriterien weiter verschärft und problematische Rohstoffe schrittweise ausgeschlossen.
THG-Quote für den Luftverkehr
Erstmals wird die THG-Quote auch auf den Luftverkehr ausgeweitet.Unternehmen, die Flugturbinenkraftstoffe in Verkehr bringen, werden künftig in das System einbezogen.
Der Schiffsverkehr bleibt weiterhin ausgenommen, um eine Verschiebung der Verpflichtungen zu vermeiden.
Auswirkungen auf den Markt
- Langfristige Planung: Der festgelegte Pfad bis 2040 schafft Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer.
- Steigende Anforderungen: Durch den Anpassungsmechanismus und die Abschaffung von Doppelanrechnungen wächst der Bedarf an realen CO₂-Einsparungen.
- Nachhaltigkeitsfokus: Die Änderungen lenken Investitionen stärker in erneuerbare und fortschrittliche Kraftstoffe.
- Wert verlässlicher Verträge: In einem dynamischeren Marktumfeld gewinnen feste Abnahmeverträge und stabile Preismodelle an Bedeutung.
Fazit
RED III bringt eine deutliche Weiterentwicklung des THG-Quotensystems. Der Markt wird transparenter, langfristiger planbar, aber auch anspruchsvoller.
Unternehmen, die frühzeitig auf verlässliche Partner und klare Preisstrukturen setzen, profitieren von Stabilität in einem sich wandelnden Umfeld.
E Bonus begleitet seine Kund:innen auch unter den neuen Rahmenbedingungen mit Preisgarantie, fairen Vertragsbedingungen und gesellschaftlicher Verantwortung.
Wann es zu einer tatsächlichen Umsetzung kommt, ist aktuell noch nicht klar. Wir halten Sie auf dem Laufenden!