Voraussetzungen für die THG-Quote bei Wallboxen
Seit der Einführung der THG-Quote gab es Diskussionen darüber, welche Ladestationen als öffentlich zugänglich gelten. Für private Wallboxen war es bisher oft möglich, von der THG-Prämie zu profitieren, indem man sie als öffentlich zugänglich deklarierte. Doch seit Juli 2023 sind die Vorgaben durch die Ladesäulenverordnung (LSV) strenger geworden. Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt haben klargestellt, dass eine öffentliche Ladestation tatsächlich öffentlich zugänglich sein muss. Dies bedeutet, dass die Wallbox nicht auf privaten Grundstücken wie Einfahrten, Garagen oder Carports installiert sein darf, es sei denn, sie ist für einen „nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis“ zugänglich. Freunde, Nachbarn oder Mitarbeiter allein reichen als Nutzerkreis nicht aus.
Technische Anforderungen und Registrierung
Um die THG-Quote für eine Wallbox beantragen zu können, muss die Ladestation bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Dabei erhält der Betreiber eine EVSE ID, eine eindeutige Kennung für Ladepunkte. Zudem muss die Wallbox bestimmte technische Standards erfüllen, etwa eine standardisierte Datenschnittstelle besitzen und verschiedene Zahlungsmöglichkeiten bieten.
Öffentliche Ladestationen und die THG-Prämie
Öffentliche Ladestationen müssen gut sichtbar und jederzeit zugänglich sein. Dies kann durch eine Beschilderung oder die Veröffentlichung auf einer Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur geschehen. Auch muss der Ladepunkt ausreichend verfügbar sein, sodass die Nutzer ihre Fahrzeuge auch tatsächlich laden können. Kurzzeitige Öffnungen reichen nicht aus.
THG-Prämie für private Wallboxen
Für private Wallboxen ist die Beantragung der THG-Quote somit fast nicht mehr möglich. Lediglich die THG-Quote für das Elektroauto kann weiterhin beantragt werden. Aber für Betreiber, die ihre Wallbox öffentlich zugänglich machen oder gemacht haben, können durch die THG-Quote Zusatzerlöse erzielt werden. Die Höhe der THG-Quote für Ladestrom kann je nach Anbieter und Menge variieren. Aktuell liegt die Vergütung bei etwa 2,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde.
Beantragung der THG-Quote
Die Beantragung der THG-Quote erfolgt in der Regel online über spezialisierte THG-Anbieter, wie z.B. E Bonus. Diese übernehmen auch die behördliche Abwicklung mit dem Umweltbundesamt. E Bonus bündelt die THG-Quoten und verkauft sie an die verpflichteten Unternehmen. Durch das Bündeln der Mengen kann E Bonus die bestmöglichen Preise erzielen.
Höhe der THG-Prämie
Die Höhe der THG-Prämie bei Wallboxen oder Ladesäulen hängt von der jährlichen Ladeleistung ab. Eine größere Menge an Ladestrom bedeutet eine höhere Prämie, denn jede verladene Kilowattstunde wird vergütet. Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Ladeleistung von 2000 Kilowattstunden kann die Prämie zwischen 50 und 100 Euro betragen. Wenn der Strom aus regenerativen Quellen stammt, kann der Vergütungsfaktor sogar um das 2,5 erhöht werden. Dies ist aber nur der Fall, wenn direkt bei der Ladesäule eine Windkraftanlage oder Photovoltaikanlage im Hintergrund ist und den erzeugten Strom direkt zum Laden verwendet wird.
Fazit
Die THG-Quote bietet Betreibern von öffentlichen Ladestationen eine attraktive Möglichkeit, Einnahmen zu generieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen zu leisten. Private Wallboxen können ebenfalls von der THG-Quote profitieren, wenn sie die strengen Anforderungen an die Öffentlichkeit erfüllen. Dies ist mittlerweile aber eher nicht mehr der Fall, sodass nur noch eine Beantragung der eigenen Elektroautos möglich ist. Wichtig ist dabei die Registrierung bei der Bundesnetzagentur und die Erfüllung der technischen Standards. Mit den neuen Regelungen seit Juli 2023 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen verschärft, um sicherzustellen, dass nur wirklich öffentlich zugängliche Ladepunkte von der THG-Prämie profitieren können. So soll die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut und die Elektromobilität gefördert werden.