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Wer nutzt die THG-Quote?

Wer nutzt die THG-Quote?

Kategorie: THG-Prämie

Veröffentlicht: 01.01.2024

Autor: E-Bonus

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Erfolgreiche Teilnahme am THG-Quotenhandel

Ein großer Teil der berechtigten Ladepunktbetreiber konnte auch in diesem Jahr wieder von der Möglichkeit zur Teilnahme am THG-Quotenhandel profitieren. Dieses Klimaschutzinstrument stößt nach wie vor auf große Resonanz, was sich insbesondere in der Gesamtstrommenge widerspiegelt. Die Anrechnungsmöglichkeit von im Straßenverkehr genutzten Strommengen auf die THG-Quote unterstützt aktiv die Transformation weg von fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien und treibt den Wandel zu effizienten elektrischen Antrieben voran.

Eingegangene Mitteilungen und Strommengen

Im Verpflichtungsjahr 2023 gingen rund 850 Mitteilungen energetischer Mengen elektrischen Stroms beim Umweltbundesamt ein, was weniger als die Hälfte der Antragsanzahl des Vorjahres darstellt. Dies ist vor allem auf eine verstärkte Bündelung größerer Mengen durch entsprechende Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. E Bonus, sowie auf den nahezu vollständigen Rückgang von Mitteilungen für einzelne Fahrzeuge oder Ladepunkte durch die Ladepunktbetreiber selbst zurückzuführen. Genau diese Bündelung größerer Mengen auf einzelne Mitteilungen entspricht der Systematik der Regelungen der 38. BImSchV und ist damit zu begrüßen.

Auch für Ladesäulenbetreiber und Fahrzeugbesitzer ist es sinnvoller, die Abwicklung der THG-Quote über einen Dienstleister durchzuführen. Durch die Bündelung der Strommengen können die Poolingdienstleister deutlich bessere Preise erzielen, wie ein Unternehmen allein. Außerdem wird in der Regel auch die Antragstellung beim Umweltbundesamt von den Dienstleistern übernommen, sodass dadurch auch Zeit eingespart wird.

Verteilung der Strommengen

Die Steigerung der bescheinigten Strommenge im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 verteilt sich nahezu gleichmäßig auf die §§ 6 und 7 der 38. BImSchV (öffentliche Ladepunkte und pauschale Schätzwerte für reine Batterieelektrofahrzeuge). Für das Verpflichtungsjahr 2023 wurden ca. 1.079 GWh, die an öffentlichen Ladepunkten entnommen wurden, sowie ca. 2.527 GWh hinsichtlich des nicht-öffentlichen Ladens als pauschale Schätzwerte für reine Batterieelektrofahrzeuge bescheinigt.

Anzahl der bescheinigten Fahrzeuge

Für das Verpflichtungsjahr 2023 wurde für insgesamt etwa 1,12 Millionen reine Batterieelektrofahrzeuge ein Schätzwert bescheinigt. Dabei hatte das Umweltbundesamt am 28. August 2023 neue Schätzwerte für die Fahrzeugklassen N2 und N3 bekannt gegeben. Zuvor konnte für Fahrzeuge dieser Klassen lediglich der allgemeine Schätzwert von 2,00 MWh bescheinigt werden. Jedoch ist aufgrund der am 29. Juli 2023 in Kraft getretenen Novellierung der 38. BImSchV eine Bescheinigung von Strommengen für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht mehr möglich, sofern das UBA für die entsprechende Fahrzeugklasse keinen eigenen Schätzwert bekannt gegeben hat. Bisher wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Näheres können Sie hier nachlesen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ca. 75% der Fahrzeughalter ihre THG-Quote beantragt haben. Immerhin drei Viertel aller Fahrzeughalter. Dennoch lässt ein Viertel die THG-Quote verfallen. Die Gründe dafür sind aktuell aber noch nicht bekannt. Den ganzen Bericht des Umweltbundesamt finden Sie hier.

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